CREW8 Events ist nicht der Veranstalter der angebotenen Events und daher nicht verantwortlich für die Rückerstattung der Ticketpreise.
Trotzdem setzen wir alles daran, die Sicherheit der Kartengelder zu gewährleisten und verwenden dafür in der Regel das unten beschriebene Verfahren.
Bitte beachten Sie, dass gemäß dem Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG – Veranstalter berechtigt sind, für Events, die nach dem 13. März 2020 nicht zum ursprünglich geplanten Termin stattfinden können, den Ticketpreis auch in Form eines Gutscheins zu erstatten. Die Entscheidung, ob und wann eine Veranstaltung nachgeholt wird und wie die Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt, liegt beim Veranstalter und nicht bei CREW8 Events. Daher kann das Vorgehen je nach Veranstaltung unterschiedlich sein.
Bei Eventabsagen, sofern die Rückzahlung durch CREW8 Events rechtlich und finanziell möglich ist und der Veranstalter sich für die Rückerstattung in Form einer Auszahlung entschieden hat, wird Ihnen der entsprechende Betrag exklusive jeglicher Gebühren (z.B. Versandkosten, Servicegebühren) zurückerstattet.