AGBs für den Veranstalter
Die AGB wurden in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Raffaseder Haider Rechtsanwälte OG erstellt und entsprechen dem Stand von August 2024.
A. Geltungsbereich
Die CREW8 EVENTS OG, FN 601096s, Markt 35, 4363 Pabneukirchen, (in der Folge als CREW8 bezeichnet) schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB ab. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge sowie überhaupt für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner, ohne dass es in jedem Einzelfall einer erneuten Vereinbarung bedarf. Allfällige AGB unserer Kunden und sonstigen Vertragspartner werden ausdrücklich nicht anerkannt.
B. Vermittlungsplattform
I. Funktion
1. CREW8 betreibt ein Anzeigenportal für Veran-staltungen. Dieses besteht aus einem Dash-board, auf dem Veranstalter die jeweilige Veran-staltung erstellen, bearbeiten und bewerben können, und einer mobilen sowie einer Desktop-App, über welche die solcherart erstellten Veranstaltungen potentiellen Eventbesuchern angezeigt werden. CREW8 bietet interessierten Personen dadurch die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten und als Veranstalter und Eventbesucher Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2. CREW8 ist in Bezug auf die von Veranstaltern im Dashboard veröffentlichten Events weder selbst Veranstalter noch Vermittler oder Makler. Für den Inhalt der jeweiligen Veranstaltung ist der jeweilige Veranstalter selbst verantwortlich, dieser wird von uns weder beeinflusst noch beaufsichtigt. CREW8 übernimmt lediglich die Rolle eines technischen Verbreiters/Hosts.
3. Auch der Vertrag zum Erwerb der angebotenen Tickets und zum Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Eventbesucher zustande. CREW8 ist kein Vertreter des Veranstalters und übernimmt daher keine Gewährleistung oder Haftung für den Inhalt des Vertrages, dessen Zustandekommen oder dessen vertragsgemäße Erfüllung.
4. Verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltungen, die Sicherheit der Events und alle anderen Angelegenheiten, die die jeweilige Veranstaltung betreffen, ist ausschließlich der Veranstalter. Wird die Veranstaltung abgesagt oder werden die Parameter der Veranstaltung geändert (z.B. Verschiebung etc.), hat der Veranstalter sowohl die Eventbesucher als auch CREW8 davon unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5. CREW8 ist nicht verpflichtet, die Eventbesucher über eine Absage zu informieren. Sollten die Eventbesucher deshalb mit Ansprüchen an CREW8 herantreten, hat uns der Veranstalter einschließlich Prozess- und sonstiger Rechts-verfolgungskosten vollkommen schad- und klaglos zu halten und von derartigen Ansprüchen und Aufwendungen freizustellen.
6. Technischen oder vertraglichen Zugang zu personenbezogenen Daten von Eventbesuchern, die diese CREW8 zur Verfügung stellen oder die im Zuge der Bereitstellung unserer Dienste generiert werden, haben Veranstalter nicht.
II. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
1. Veranstalter
1.1 Die Nutzung des Anzeigenportals setzt die Registrierung beim CREW8 Dashboard für Veranstalter voraus. Die Registrierung ist nur insoweit gestattet, als für die über CREW8 abzuschließenden Verträge ausreichende Geschäftsfähigkeit bzw. – bei juristischen Personen – Vertretungsbefugnis für die betreffende Gesellschaft gegeben ist. Dies wird durch Abschluss der Registrierungsvorgangs ausdrücklich bestätigt.
1.2 Nur registrierten Nutzern ist es möglich, Veranstaltungen im Dashboard bei CREW8 anzulegen und die weiteren Funktionen (Ticketscanner etc.) zu nutzen. Eine Veröffentlichung von Veranstaltungen und Daten ist jedoch erst dann möglich, wenn die E-Mail Adresse verifiziert wurde.
1.3 Bei der Registrierung hat der Veranstalter seinen Namen oder seine Firma sowie seine Adresse und seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie ein Passwort anzugeben. Weitere persönliche Daten können nach der Registrierung im Benutzerprofil angegeben werden. Derartige Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen und sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Unabhängig davon ist CREW8 jedenfalls berechtigt, seinen Nutzern Erklärungen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu senden.
1.4 Jeder Veranstalter darf sich nur einmal bei CREW8 registrieren. Registrierungen sind nicht übertragbar und dürfen nur vom registrierten Nutzer verwendet werden. Der Veranstalter ist für seinen Account verantwortlich. Missbräuchliche Verwendung des Accounts ist unzulässig und führt zur Sperre.
1.5 Die E-Mail-Adresse, der Username und das Passwort sind die Zugangsdaten für die Nutzung der Services von CREW8. Der Nutzer hat das Passwort geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Miss-brauch, unbefugte Nutzung und sonstige Kenntniserlangung durch Dritte sind CREW8 unverzüglich schriftlich zu melden. Überdies hat der Nutzer umgehend das Passwort zu ändern.
1.6 Der Veranstalter hat die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Dashboard und die Nutzung des Ticketscanners zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Veranstalter ist darüber hinaus verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
1.7 Der Inhalt der im Dashboard angelegten und veröffentlichten Anzeigen einschließlich deren weitere Bearbeitung durch Veranstaltungsfotos und -Videos liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Veranstalter. Veranstalter haben bei den von ihnen im Dashboard angelegten Veranstaltungen sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere allfällige Informationspflichten gemäß E-Commerce-Gesetz, KSchG, Gewerbeordnung, FAGG, DSGVO etc. Für unvollständige und/oder unrichtige Angaben übernimmt CREW8 keine Haftung. Veranstalter sind darüber hinaus alleine dafür verantwortlich, dass die Inhalte der von ihnen erstellten Veranstaltungen keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken oder Persönlichkeitsrechte) verletzen.
1.8 Mit der Erstellung einer Veranstaltung im Dashboard garantiert der Veranstalter CREW8 ausdrücklich, keinen Content einzustellen, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken oder Persönlichkeitsrechte) verletzt. Wird CREW8 wegen einer Veranstaltung oder deren Inhalts durch Dritte in Anspruch genommen, hat uns der Veranstalter hinsichtlich sämtlicher daraus erwachsender Ansprüche und Verpflichtungen einschließlich Prozess- und sonstiger Rechts-verfolgungskosten vollkommen schad- und klaglos zu halten und von derartigen Ansprüchen und Aufwendungen freizustellen.
2. CREW8
2.1 CREW8 behält sich Änderungen des Dashboards, des Ticketscanners und der Apps zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik und zur Optimierung sowie zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit vor. Über wesentliche Änderungen wird CREW8 den Vertragspartner vorab informieren. Der Veranstalter selbst ist nicht zu über die von der Bedienoberfläche ohnedies zugelassen Anpassungsmöglichkeiten hinausgehenden Änderungen am System berechtigt.
2.2 CREW8 bietet dem Veranstalter die Möglichkeit, Tickets auch auf anderen Plattformen zu verkaufen, wenn pro Event zumindest 50 % der Tickets über CREW8 verkauft werden. Andernfalls ist eine Nutzung anderer Verkaufsstellen untersagt.
III. Veranstaltungen
1. Allgemeines
Mit der Erstellung einer Veranstaltung im Dashboard unterbreitet der Veranstalter CREW8 ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Veröffentlichung dieser Veranstaltung auf den Kanälen von CREW8. Gleichzeitig räumt der Veranstalter CREW8 dadurch ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares, nicht-exklusives Verwertungs-, Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein, um die Veranstaltung und deren Inhalte zu veröffentlichen und zu verbreiten. Dieses Recht umfasst auch die Verwertung der von Veranstaltern eingegebenen Daten zur Bewerbung unserer Plattform und unserer Dienstleistungen.
1.2 CREW8 ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet, sondern entscheidet darüber nach freiem Ermessen. Insbesondere behalten wir uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen nur Veranstaltungen bestimmter Kategorien (z.B. Sport-, Musik- oder Kulturveranstaltungen) auf unseren Kanälen zu veröffentlichen. Eine allfällige Annahme des Angebots erfolgt durch Veröffentlichung der Veranstaltung im entsprechenden Bereich der mobilen sowie der Desktop-App. Jedenfalls untersagt sind Veranstaltungen pornografischer oder sonst anstößiger Natur sowie rassistische, beleidigende, diskriminierende oder sonst gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte.
1.3 CREW8 behält sich das Recht vor, die höchstzulässige Anzahl an Veranstaltungen pro Nutzer zu begrenzen. Weiters behält sich CREW8 behält sich das Recht vor, die Dauer der Verfügbarkeit der Veranstaltungen auf unseren Kanälen nach freiem Ermessen zu ändern und eine höchstzulässige Anzahl von ausgespielten Events innerhalb eines bestimmten Zeitraums festzulegen.
1.5 CREW8 behält sich das Recht vor, die Darstellung und Gestaltung der von Veranstaltern erstellten Veranstaltungen abzuändern. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Möchte der Veranstalter bei der Gestaltung seines Inserats unsere Hilfe in Anspruch nehmen, ist dies gesondert zu honorieren, wofür ein Stundensatz in Höhe von € 90,00 zuzüglich USt. vereinbart wird. Rechtlich notwendige Eingriffe darf CREW8 jederzeit und ohne vorherige Rücksprache mit dem Veranstalter vornehmen (z.B. Löschen von Verlinkungen zu Mitbewerbern, Kennzeichnung als Werbung etc.).
2. Erweiterte Funktionen
2.1 Veranstalter haben die Möglichkeit, durch Zahlung der dafür vorgesehenen Entgelte erweiterte Funktionen zu erwerben. Diese können beispielsweise Push-Benachrichtigungen an Eventbesucher zu versenden, oder in sonstigen Erweiterungen des Funktionsumfangs bestehen. Das für die Zusatzfunktion anfallende Entgelt wird dem Veranstalter jeweils vor Aktivierung derartiger Zusatzfunktionen angezeigt.
2.2 Das Entgelt für die Zusatzfunktionen ist sofort zur Zahlung fällig. Die jeweilige Zusatzfunktion wird daher erst nach Bezahlung des jeweiligen Entgelts aktiviert. Die Zusatzfunktionen gelten immer nur im gebuchten Umfang, welcher pro Zusatzfunktion definiert wird, und sind nicht auf andere Veranstaltungen übertragbar. Bei Löschen, Deaktivieren etc. einer im Dashboard erstellten Veranstaltung verfällt daher die Zusatzfunktion, ohne dass dem Veranstalter ein Rückerstattungsanspruch zukommt.
2.3 Der Veranstalter hat im Dashboard die Möglichkeit, eine Anfrage zu erstellen, um sein Event als „Event der Woche“ zu bewerben. Events der Woche scheinen auf der Homepage von CREW8 im Bezirk des Events auf sowie auf der Startseite der mobilen App für jene Eventbesucher, welche im Bezirk die App öffnen. Dies dient als Werbung für die betreffende Veranstaltung im Bezirk. Das Event der Woche darf nur in der Woche und in dem Bezirk beworben wer-den, in der bzw. dem das Event stattfindet. Ist das Event der Woche nach der Anfrage (= Reservierung) frei, ist der Veranstalter verpflichtet, die Funktion „Event der Woche“ kostenpflichtig in Anspruch zu nehmen. Die dafür anfallenden Konditionen werden dem Veranstalter bei der Reservierung angezeigt. Ist das Event der Woche für die betreffende Woche in diesem Bezirk bereits belegt, verfällt die Anfrage.
3. Dienstleister
Neben Veranstaltern können sich auch Dritte bei CREW8 registrieren, um ihre im Zusammenhang mit Events stehenden Dienstleistungen gegen-über Veranstaltern anzubieten (näher dazu unter Punkt D.). Diese Dienstleister sind rechtlich selbständig und auch sonst von CREW8 vollkommen unabhängig. Auf ihre Verfügbarkeit, ihre Tätigkeit und den Vertrag zwischen Veranstalter und Dienstleister hat CREW8 keinen Einfluss. Dafür wird auch keine Haftung übernommen.
4. Werbung, Veröffentlichungen
4.1 Im Rahmen der Bewerbung der Veranstaltungen hat der Veranstalter auf allen Werbemitteln (Ankündigungsplakaten, Social Media, Pressemitteilungen etc.) die Anbindung an das System von CREW8 unter Beachtung der jeweils aktuellen Corporate Identity von CREW8 kenntlich zu machen, indem er auf Werbemitteln das aktuelle Logo von CREW8 anbringen wird. Dabei hat der Veranstalter eine rechtlich einwandfreie Gestaltung der Anzeigen sicherzustellen.
4.2 Nach der Veranstaltung haben Veranstalter die Möglichkeit, über das Dashboard Veranstaltungsfotos und Filme mit den Eventbesuchern zu teilen. Dabei liegt die Veröffentlichung derartiger Inhalte in der alleinigen Verantwortlichkeit des Veranstalters. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der abgebildeten Personen gewahrt sind, und CREW8 hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten und von solchen Ansprüchen freizustellen.
IV. Ticketing / Zahlungsbedingungen
1. Ticketing
1.1 Bucht der Kunde die Teilnahme an einem Event, wird ihm nach vollständiger Zahlung des Ticketpreises von CREW8 dafür ein Ticket ausgestellt. Der Veranstalter ermächtigt CREW8, Tickets für die Veranstaltungen in seinem Namen und auf seine Rechnung auszustellen und zu verkaufen und akzeptiert diese als Einlassberechtigung für die entsprechende Veranstaltung.
1.2 Zur Kontrolle der Veranstaltungstickets wird dem Veranstalter von CREW8 mittels einer entsprechenden App ein Ticketscanner zur Verfügung gestellt, mit dem die Tickets beim Einlass kontrolliert werden können. Eine Verpflichtung zur Nutzung des Ticketscanners besteht nicht. Die Kosten der Nutzung anderer Maßnahmen zur Zutrittskontrolle trägt der Veranstalter.
1.3 Vor der Nutzung hat sich der Veranstalter mit der Funktionalität des Ticketscanners vertraut zu machen und diesen auf Funktionsfähigkeit zu testen. Die Weitergabe der für die Nutzung not-wendigen QR-Codes an Personal und Dritte liegt in der Verantwortung des Veranstalters. Die Nutzung des Ticketscanners für Tickets, die nicht über CREW8 verkauft wurden, ist untersagt.
1.4 Updates der Ticketscanner-App werden über die jeweiligen App Stores bereitgestellt und sind vom Veranstalter und dessen Personal unverzüglich zu installieren.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Für den Verkauf der Tickets hat CREW8 nach
Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Provision.
2.2 Die Provision beträgt bei Tickets mit einem Preis von über € 10,00 brutto 8% +0,25 EUR pro verkauftem Ticket und bei Tickets mit einem Kaufpreis über € 10,00 brutto 8% +0,35 EUR und beim Kaufpreis über € 40,00 brutto 10,5% pro Ticket. Maßgeblich für die Berechnung der Provision ist der jeweilige Ticketpreis der betreffenden Veranstaltung einschließlich Umsatzsteuer in der vom Eventbesucher gebuchten Ticketkategorie. Mengen-, Frühbucher-, Studenten- oder sonstige Rabatte mindern die Bemessungsgrundlage nicht.
2.3 Die Bezahlung der Tickets erfolgt über einen von CREW8 ausgewählten Zahlungsdiensteanbieter Stripe. Dieser nimmt die von den Eventbesuchern geleisteten Zahlungen entgegen und leitet sie nach Ende der Veranstaltung an CREW8 weiter. CREW8 haftet nicht für die ordnungsgemäße Abwicklung der Transaktion, sondern lediglich für eine sorgfältige Auswahl des Zahlungsdienstenanbieters.
2.4 Die Provision wird von CREW8 nach der Veranstaltung auf Grundlage der verkauften Tickets ermittelt. Die vom Zahlungsdiensteanbieter für den Veranstalter vereinnahmten Entgelte werden binnen sieben Tagen nach Abschluss der Veranstaltung abgerechnet und unter Abzug der Provision an die vom Veranstalter bekannt gegebene Bankverbindung überwiesen. Wünscht der Veranstalter vor Ende der Veranstaltung eine Zwischenabrechnung, werden dem Veranstalter die bis dahin vereinnahmten Entgelte abzüglich Provision ausbezahlt. Eine Zwischenabrechnung ist lediglich einmal pro Veranstaltung möglich.
2.5 Kommt es im Falle einer Absage der Veranstaltung nicht zur Ausstellung von Gutscheinen an die Eventbesucher, hat der Veranstalter den diesen die bereits geleisteten Zahlungen zu erstatten. Dazu wird CREW8 über Information des Veranstalters den Zahlungsdiensteanbieter entsprechend anweisen.
2.6 Von einer Absage unberührt bleibt Verpflichtung des Veranstalters zur Zahlung der Provision. Diese wird bei Ausstellung von Gutscheinen von den geleisteten Zahlungen in Abzug gebracht. Werden den Eventbesuchern die geleisteten Zahlungen erstattet, hat der Veranstalter die Provision binnen sieben Tagen nach entsprechender Rechnungslegung an CREW8 zu bezahlen.
2.7 Einwendungen gegen die von CREW8 gelegten Rechnungen sind binnen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen zu erheben. Ansonsten gilt eine Abrechnung als genehmigt.
V. Gewährleistung / Haftung
1. In Bezug auf das Dashboard, den Ticketscanner und die Zusatzfunktionen gewährleistet CREW8 lediglich die dem derzeit üblichen technischen Standard entsprechende Verfügbarkeit unserer Systeme (Dashboard, Ticketscanner und Apps) sowie der Veranstaltung auf unseren Kanälen im jeweils gebuchten Umfang. Der Veranstalter nimmt jedoch insbesondere zur Kenntnis, dass eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Dashboards, der mobilen sowie der Desktop-App technisch nicht möglich und daher auch nicht vom Schuldinhalt umfasst ist. Vorübergehende Störungen unserer Kanäle, insbesondere auf Grund von Wartungs- und/oder Installationsarbeiten berechtigen daher nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Dasselbe gilt für die Bereitstellung der Ticketing-Funktion,
d. h. die Funktionsfähigkeit des von uns per App bereitgestellten Ticketscanners. CREW8 haftet auch nicht für Übertragungsprobleme, die auf Störungen Dritter zurückzuführen sind.
2. Im Falle von Problemen, die über die temporäre Nichtverfügbarkeit unserer Kanäle oder Funktionen hinausgehen, haben Veranstalter lediglich Anspruch auf eine Verlängerung der Laufzeit oder eine neue Veröffentlichung der Veranstaltung im Umfang der betreffenden Störung, so-ferne sie diese spätestens am darauffolgenden Werktag bei uns melden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. In keinem Fall übernimmt CREW8 eine Haftung für einen bestimmten Erfolg einer Veranstaltung, eine bestimmte Anzahl an verkauften Tickets oder die Durchsetzbarkeit der aus einem über unsere Kanäle geschlossenen Vertrag resultierenden Verpflichtungen.
4. Für Schäden der Veranstalter und Eventbesucher (ausgenommen Personenschäden) haftet CREW8 nur dann, wenn wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Das Vor-liegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, der Geschädigte zu beweisen. Gegenüber unternehmerischen Veranstaltern ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter ausgeschlossen und wird die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auf sechs Monate verkürzt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ebenso ausgeschlossen sind jegliche Schutzwirkungen aus unserem Vertrag mit dem Veranstalter zugunsten der Eventbesucher.
VI. Vertragsrücktritt / Kündigung
1. Rücktrittsrecht
Veranstalter, bei denen es sich um Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, nehmen zur Kenntnis und sind damit einverstanden, dass CREW8 durch Veröffentlichen der Veranstaltung auf den eigenen Kanälen mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist beginnt und der Veranstalter dadurch sein Rücktrittsrecht verliert.
2. Kündigung
2.1 Veröffentlichte Veranstaltungen können vom Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen im Dashboard gelöscht werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung von im Zusammenhang mit Zusatzfunktionen für die Veranstaltung bezahlten Entgelten besteht diesfalls nicht. Hinsichtlich der Provision für bereits verkaufte Tickets gilt Punkt B.IV.2.6.
2.2 CREW8 behält sich das Recht vor, Veranstaltungen auch nach ihrer Veröffentlichung zu löschen oder deren Abrufbarkeit temporär einzuschränken, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn die Veranstaltung oder deren Inhalte (auch in Teilen) illegal oder anstößig sein oder gegen diese AGB, die guten Sitten oder unser Ansehen verstoßen sollten. Vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Löschung oder Aussetzung wird CREW8 dem Veranstalter per E-Mail eine Begründung dieser Entscheidung zukommen lassen.
2.3 Unter den vorstehenden Voraussetzungen hat CREW8 weiters das Recht, die Zusammenarbeit mit dem Veranstalter vollständig aufzulösen und damit auch allfällige andere Veranstaltungen des Veranstalters zu löschen. Diesfalls wird CREW8 dem Veranstalter mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung per E-Mail eine Begründung dieser Entscheidung bekannt geben.
2.4 Im Falle einer Löschung einzelner Veranstaltungen oder der generellen Beendigung der Zusammenarbeit mit einem Veranstalter verliert der Veranstalter die Möglichkeit, über CREW8 gebuchte Tickets mittels Ticketscanner zu validieren. Der Veranstalter hat daher in seinen Veranstaltungsbedingungen Regelungen darüber vorzusehen, ob Tickets in diesem Fall ihre Gültigkeit verlieren, und die Eventbesucher gegebenenfalls entsprechend zu informieren. Sollten die Eventbesucher deshalb mit Ansprüchen an CREW8 herantreten, hat uns der Veranstalter
einschließlich Prozess- und sonstiger Rechtsverfolgungskosten vollkommen schad- und klaglos zu halten und von derartigen Ansprüchen und Aufwendungen freizustellen.
VII. Rücktrittsrecht für Verbraucher
1. Ist der Veranstalter Verbraucher, so kann er binnen 14 Tagen von einem mit CREW8 abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.
2. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
3. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Veranstalter kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang zu diesen AGB verwenden,
welches aber nicht vorgeschrieben ist. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
4. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, so haben wir ihm alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Veranstalter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Veranstalter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
C. Vertragsbedingungen für Dienstleister
CREW8 bietet im Dashboard für Veranstalter auch Dienstleistern (Fotografen, DJs etc.) die Möglichkeit, durch Inserate im Dashboard die eigenen Dienstleistungen gegenüber Veranstaltern zu bewerben und mit diesen in Kontakt zu treten. Gegenüber solchen Dienstleistern gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
I. Vertragsangebot und -abschluss
1. Hinsichtlich der Registrierung und der Pflichten der Dienstleister gelten die vorstehenden Bestimmungen des Punktes B.II. sinngemäß.
2. Durch Erstellen eines Inserats unterbreitet der Dienstleister CREW8 ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des von CREW8 bereitgestellten
Webspace für die vorab definierte Dauer zum Zwecke der Bewerbung der eigenen Dienstleistungen im Dashboard.
3. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Veröffentlichung der Anzeige im Dashboard für
Veranstalter.
II. Inhalt des Vertrages, Gewährleistung,
Haftung
1. Hinsichtlich des Vertragsinhalts gelten die Bestimmungen des Punktes B.III. sinngemäß. Der Dienstleister ist in der Gestaltung seiner Anzeige frei, hat dabei aber sämtliche gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und räumt CREW8 ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares, nicht-exklusives Verwertungs-, Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an den Inhalten ein. Pornografische oder sonst anstößige Inserate sowie rassistische, beleidigende, diskriminierende oder sonst gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte sind untersagt.
2. CREW8 ist nicht Partei des Vertrages zwischen Dienstleister und Veranstalter, sondern stellt lediglich die Plattform zur Verfügung, über die Dienstleister und Veranstalter Kontakt miteinander aufnehmen können.
3. Hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung gelten die Bestimmungen des Punktes B.V. sinngemäß. CREW8 übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für das Zustandekommen von Verträgen zwischen Dienstleistern und Veranstaltern oder einen sonstigen Erfolg, sondern schuldet nur die Abrufbarkeit der Inserate nach Maßgabe der technischen Gegebenheiten.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Inserate versteht sich jeweils
zuzüglich der anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer und ist sofort zur Zahlung fällig. Das Inserat wird erst nach Bezahlung des jeweiligen Entgelts aktiviert.
IV. Laufzeit des Vertrages, Kündigung
1. Soweit keine andere Dauer angegeben ist, beträgt die Laufzeit eines Inserats ein Jahr. Das Inserat verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monatevor Ablauf der Dauer schriftlich (§ 886 ABGB) gekündigt wird.
2. Hinsichtlich der Kündigung des Vertrages gilt Punkt B.VI.2 sinngemäß. CREW8 behält sich das Recht vor, Inserate auch nach ihrer Veröffentlichung zu löschen oder deren Abrufbarkeit temporär einzuschränken, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Auch die generelle Sperre eines Dienstleisters bleibt vorbehalten.
D. Gemeinsame und Schlussbestimmungen
1. Auf den Vertrag mit CREW8 ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts anzuwenden. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag mit CREW8 entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens in 4363 Pabneukirchen, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. Gegenüber Verbrauchern gilt § 14 KSchG.
3. Veranstalter haben auch die Möglichkeit, unser internes Beschwerdemanagementsystem zu nutzen. Dafür können Veranstalter ihre Beschwerde kostenfrei unter folgender E Mail-Adresse einbringen: business.support@crew8events.at. Wir werden die Beschwerde sorgfältig prüfen und versuchen, eine angemessene Lösung für das Problem herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, bleibt dem Veranstalter der Rechtsweg unbenommen.
5. Veranstalter haben weiters die Möglichkeit, sich zur Beilegung von Streitigkeiten an
Mediatoren von CREW8 Events zu wenden. CREW8 wird sich nach Treu und Glauben an Mediationsversuchen beteiligen, weist jedoch bereits vorab darauf hin, dass die Teilnahme an einem Mediationsverfahren freiwilliger Natur ist.
6. Veranstalter und Dienstleister sind nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen welcher Art auch immer mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen. Soweit es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt dies nicht, wenn und soweit die Gegenforderungen des Veranstalters im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Veranstalters stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
7. Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch für sämtliche Gegenleistungen der Sitz von CREW8, Markt 35, 4363 Pabneukirchen.
8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so werden diese durch solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die den zu ersetzenden Klauseln wirtschaftlich am nächsten kommen; die restlichen Bestimmungen bleiben jedenfalls davon unberührt.
9. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart. Darüber hinaus ist CREW8 berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 15,00 zu verrechnen und nach eigener Wahl entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen der Verspätung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlung in mehreren Teilbeträgen tritt Terminverlust ein, d.h. sämtliche noch offenen Beträge sind sofort zur Zahlung fällig.
10. CREW8 behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Über vorgeschlagene Änderungen werden wir unseren Vertragspartner mindestens 15 Tage im Voraus per E Mail informieren. Der Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag mit CREW8 vor Ablauf dieser Frist zu kündigen. Eine entsprechende Kündigung entfaltet innerhalb von 15 Tagen nach Eingang Wirkung. Der Vertragspartner kann nach Erhalt der Mitteilung allerdings auch jederzeit entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf die genannte Frist verzichten. Das Einstellen neuer Veranstaltungen oder Inserate im Dashboard gilt als eindeutige bestätigende Handlung.
11. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Anbahnung und Durchführung der Geschäftsbeziehung erhaltenen Kenntnisse, Daten und Informationen in Bezug auf CREW8. Er hat solche Informationen daher, auch wenn diese im Einzelnen nicht als geheimhaltungspflichtig gekennzeichnet sind, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und diese Verpflichtung auch auf sämtliche Mitarbeiter und das mit der Durchführung der Veranstaltung befasste Personal zu überbinden.