Falls der Veranstalter CREW8 Events mit der Rückerstattung der Eintrittsgelder beauftragt und die entsprechenden Gelder bereitgestellt hat, gilt: Der zu erstattende Betrag wird auf das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.

Beachten Sie jedoch, dass Veranstalter gemäß dem Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz (KuKuSpoSiG) berechtigt sind, für Events, die nach dem 13. März 2020 nicht zum ursprünglich geplanten Termin stattfinden können, den Ticketpreis auch in Form eines Gutscheins zu erstatten.

CREW8 Events entscheidet nicht über das Nachholen eines Events oder die Form der Rückerstattung; dies liegt allein beim Veranstalter.

Daher kann das Vorgehen je nach Veranstaltung unterschiedlich sein. Nach Bekanntgabe der Rückgabemodalitäten durch den Veranstalter erhalten Sie alle Informationen per E-Mail oder im News Feed in der Mobile App

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