AGBs für Eventbesucher & Gäste
Die AGB wurden in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Raffaseder Haider Rechtsanwälte OG erstellt und entsprechen dem Stand von August 2024.
A. Geltungsbereich
Die CREW8 EVENTS OG, FN 601096s, Markt 35, 4363 Pabneukirchen, (in der Folge als CREW8 bezeichnet) schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB ab. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge sowie überhaupt für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner, ohne dass es in jedem Einzelfall einer erneuten Vereinbarung bedarf.
B. Vermittlungsplattform
I. Funktion
1. CREW8 betreibt ein Anzeigenportal für Veranstaltungen. Die dort von Veranstaltern erstellten Veranstaltungen werden mittels einer mobilen sowie einer Desktop-App potentiellen Eventbesuchern angezeigt. CREW8 bietet interessierten Personen dadurch die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten und als Veranstalter und Eventbesucher Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2. CREW8 ist in Bezug auf die in der mobilen sowie der Desktop-App veröffentlichten Events weder selbst Veranstalter noch Vermittler oder Makler. Für den Inhalt der jeweiligen Veranstaltung ist der jeweilige Veranstalter selbst verantwortlich, dieser wird von uns weder beeinflusst noch beaufsichtigt. CREW8 übernimmt lediglich die Rolle eines technischen Verbreiters/Hosts.
3. Auch der Vertrag zum Erwerb der angebotenen Tickets und zum Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Eventbesucher zustande. CREW8 ist kein Vertreter des Veranstalters und übernimmt daher keine Gewährleistung oder Haftung für den Inhalt des Vertrages, dessen Zustandekommen oder dessen vertragsgemäße Erfüllung.
4. Verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltungen, die Sicherheit der Events und alle anderen Angelegenheiten, die die jeweilige Veranstaltung betreffen, ist ausschließlich der Veranstalter. CREW8 hat keinen Einfluss darauf, ob die Veranstaltung überhaupt und/oder zu den angegebenen Parametern (Datum, Uhrzeit etc.) stattfindet. Auch darauf, ob der Veranstalter die Eventbesucher rechtzeitig von einer Absage, einer Verschiebung oder sonstigen Umständen betreffend die Veranstaltung informiert, hat CREW8 keinen Einfluss.
5. Im Falle einer Absage hat der Veranstalter dem Eventbesucher den bereits geleisteten Ticketpreis zu erstatten oder wahlweise einen Gutschein für ein anderes Event auszustellen. Wünscht der Eventbesucher eine Rückerstattung, hat er CREW8 davon zu informieren. Diesfalls werden wir ihm die geleistete Zahlung binnen sieben Tagen refundieren.
6. Sofern der Veranstalter kein Unternehmer ist, finden die im Verbraucherschutzrecht (KSchG, FAGG, VGG etc.) verankerten Verbraucherrechte auf den Vertrag mit dem Eventbesucher keine Anwendung.
II. Pflichten der Eventbesucher
1. Die Nutzung der Dienste und Funktionen von CREW8 setzt die Registrierung bei CREW8 voraus. Die Registrierung ist ab 16 Jahren und nur insoweit gestattet, als für die über CREW8 ab zuschließenden Verträge ausreichende Geschäftsfähigkeit bzw. – bei juristischen Personen – Vertretungsbefugnis für die betreffende Gesellschaft gegeben ist. Dies wird durch Abschluss der Registrierungsvorgangs ausdrücklich bestätigt. Nur registrierten Nutzern ist es möglich, über das Anzeigenportal Tickets für Veranstaltungen zu erwerben.
2. Bei der Registrierung hat der Nutzer seinen Namen, seine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, sein Geburtsdatum, einen Usernamen sowie ein Passwort anzugeben. Weitere persönliche Daten können nach der Registrierung im Benutzerprofil angegeben werden. Derartige Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen und sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Unabhängig davon ist CREW8 jedenfalls berechtigt, seinen Nutzern Erklärungen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene
E- Mail-Adresse zu senden.
3. Jeder Nutzer darf sich nur einmal bei CREW8 registrieren. Registrierungen sind nicht übertragbar und dürfen nur vom registrierten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist für seinen Account verantwortlich. Missbräuchliche Verwendung des Accounts oder von Tickets sowie anstößige, rassistische, beleidigende, diskriminierende oder sonst gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte bei der Personalisierung der App (z.B. durch ein Profilbild) sind unzulässig und führen zur Sperre des Accounts.
4. Die E-Mail-Adresse, der Username und das Passwort sind die Zugangsdaten für die Nutzung der Services von CREW8. Der Nutzer hat das Passwort geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Missbrauch, unbefugte Nutzung und sonstige Kenntniserlangung durch Dritte sind CREW8 unverzüglich schriftlich zu melden. Überdies hat der Nutzer umgehend das Passwort zu ändern.
5. Pro Veranstaltung darf ein Nutzer maximal zehn Tickets erwerben. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie allfällige für die gebuchte Veranstaltung vorgegebene persönliche oder sachliche Kriterien erfüllen. Für unvollständige und/oder unrichtige Angaben der Eventbesucher und/oder der Veranstalter übernimmt CREW8 keine Haftung. Wird dem Eventbesucher auf Grund unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben oder deshalb, weil er die persönlichen oder sachlichen Kriterien für eine Veranstaltung nicht erfüllt (z.B. wegen Verletzung einer Altersbeschränkung), vom Veranstalter der Zugang zur Veranstaltung verweigert, betrifft dies ausschließlich das Verhältnis des Kunden zum Veranstalter.
III. Veranstaltungen
1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Buchung eines Veranstaltungstickets unterbreitet der Kunde dem jeweils angeführten Veranstalter ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Besuch dieser Veranstaltung. CREW8 wird den Eventbesucher zuvor über die Identität des Veranstalters informieren. Besteht für die betreffende Veranstaltung oder die jeweilige Ticketkategorie ein begrenztes Kontingent, wird der Kunde darauf vorab hingewiesen. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt mit Ausstellung des Tickets zu Stande.
1.2 Der Eventbesucher unterwirft sich mit der Buchung den Geschäfts- und Auftragsbedingungen des Veranstalters. Diese werden dem Kunden von CREW8 im Voraus bereitgestellt.
2. Ticketing
2.1 Bucht der Kunde die Teilnahme an einem Event, wird ihm nach vollständiger Zahlung des Ticketpreises von CREW8 dafür ein Ticket ausgestellt. Dieses enthält einen QR-Code und wird an die vom Kunden bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde hat daher insbesondere seinen Spam-Ordner regelmäßig zu kontrollieren. Das Ticket und der QR-Code können weiters in der App angezeigt und nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit in die Apple Wallet exportiert werden.
2.2 Der Kunde hat das Ticket beim Einlass der Veranstaltung zwecks Kontrolle vorzuweisen und während der gesamten Dauer der Veranstaltung abrufbar zu halten. Dies gilt auch für allfällige Nachweise betreffend Rabatte (Studentenausweis etc.).
2.3 Die Ticketpreise für die vom Kunden gebuchte Ticketkategorie werden vom Veranstalter vorgegeben. Auf die Ticketpreise hat CREW8 daher keinen Einfluss. Dem Kunden wird in Vorfeld der Buchung der Ticketpreis einschließlich aller Nebengebühren und Umsatzsteuer sowie unter Abzug allfälliger Rabatte angezeigt. Die Zahlung erfolgt mittels des von CREW8 vorgegebenen Zahlungsdiensteanbieters. Kommt es zu einer Rückbuchung oder kann die Zahlung aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, ist das Ticket ungültig und berechtigt nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung.
2.4 Jedes Ticket kann nur einmal eingelöst werden. Werden mehrere Tickets gekauft, besteht die Möglichkeit des Nutzers, einzelne oder alle davon per E-Mail an andere Personen weiterzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass die E-Mail-Adresse korrekt eingegeben wird. Ein einmal eingelöstes Ticket verliert dadurch seine weitere Gültigkeit.
3. Bewertungen
Eventbesucher haben die Möglichkeit, ein Event zu bewerten. Dabei haben sie auf eine sachliche Wortwahl zu achten und die Rechte Dritter zu wahren. Beleidigende, anstößige oder unsachliche Bewertungen sind untersagt und führen zur Sperre des Accounts.
IV. Gewährleistung / Haftung
1. In Bezug auf die vom Kunden gebuchten Events gewährleistet CREW8 lediglich die technische Kompatibilität des ausgestellten Tickets mit dem vom Veranstalter genutzten Ticketscanner. Dafür, dass das Ticket vom Veranstalter akzeptiert wird, übernimmt CREW8 keine Gewährleistung oder Haftung.
2. Im Falle von technischen Problemen mit dem Ticket hat der Kunde unseren Support zu kontaktieren. Kann dieser das Problem nicht beheben und gewährt der Veranstalter dem Kunden daher keinen Zutritt zur Veranstaltung, werden wir dem Kunden den Ticketpreis erstatten.
3. Ansprüche, die sich aus dem gebuchten Event selbst ableiten (wie beispielsweise Rückzahlungsansprüche bei Absage) sind jedenfalls gegen den Veranstalter zu richten. Dieser kann beispielsweise im Falle einer Absage alleine entscheiden, ob dem Eventbesucher der Ticketpreis erstattet wird oder diesem ein Gutschein ausgestellt wird, der bei CREW8 für andere Veranstaltungen eingelöst werden kann. Darauf hat CREW8 keinen Einfluss.
4. Für Schäden der Eventbesucher (ausgenommen Personenschäden) haftet CREW8 nur dann, wenn wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Für den Nachweis des Schadens, die Verjährungsfrist und die sonstigen Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen sind jegliche Schutzwirkungen aus unserem Vertrag mit dem Veranstalter zugunsten der Eventbesucher.
C. Schlussbestimmungen
1. Auf den Vertrag mit CREW8 ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag mit CREW8 entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens in 4363 Pabneukirchen, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. Gegenüber Verbrauchern gilt § 14 KSchG.
3. Verbraucher haben auch die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden: https://ec.europa.eu/odr.
Sie können ihre Beschwerde aber auch direkt bei uns unter folgender E-Mail-Adresse einbringen: office@crew8events.at. Wir weisen jedoch bereits vorab darauf hin, dass die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren freiwilliger Natur ist und sich CREW8 diesen generell nicht unterwirft.
4. Eventbesucher sind nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen welcher Art auch immer mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen. Soweit es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt dies nicht, wenn und soweit die Gegenforderungen des Veranstalters im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Veranstalters stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
5. Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch für sämtliche Gegenleistungen der Sitz von CREW8, Markt 35, 4363 Pabneukirchen.